Recht Lexikon
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A
- Außenverhältnis
- Abandon
- Abfindung
- Abgabefrist
- Ablehnungsbescheid
- Abmahnung
- Abkömmlinge
- Absonderung
- Abstraktionsprinzip
- Abtretung
- Akzessorietät
- Akzessorietät der Bürgschaft
- Aluid
- Alleinstellungswerbung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeinverbindlichkeit
- Amtsgericht
- Amtshaftung
- Änderungsvertrag
- Aneignung
- Anfechtung
- Anfechtungsklage
- Anlagevermögen
- Annahmeverzug
- Anschaffungskosten
- Arbeitnehmer
- arbeitnehmerähnliche Person
- Arbeitsgerichtsbarkeit
- Arbeitsvertrag
- arglistige Täuschung
- Auflassung
- Aufrechnung
- aufschiebende Bedingung
- Ausfuhrlieferung
- Auskunftsanspruch
- Auslobung
- Aussonderung
- Arbeitsschutz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfall
- Arbeitskleidung
- Arbeitslosengeld
- Arbeitszeugnis
- Arbeitsrecht
- Arbeitszeitkonto
- Abwerbung
- Außerordentliche Kündigung
- Aushangpflichtige Gesetze
- Arbeitnehmerkündigung
B
- Bemessungsgrundlage
- Bankbürgschaft
- Bareinlage
- Basiszinssatz
- Bedingung
- bedingungsfeindliches Rechtsgeschäft
- Befristung
- befristetes Arbeitsverhältnis
- Beglaubigung
- Beherrschungsvertrag
- Beratungshilfe
- Berliner Testament
- Berufsfreiheit
- Berufung
- Beschaffenheitsgarantie
- Beschwerde
- Besitz
- Besitzdiener
- Besteller
- Besteuerungsverfahren
- Besteuerungszeitraum
- Bestimmungslandprinzip
- Beteiligtenfähigkeit
- Betriebliche Übung
- Betriebsaufspaltung
- Betriebsausgaben
- Betriebsvermögen
- Beweislast
- Bundesverfassungsgericht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Bürgschaft
- Bote
- Berufsgenossenschaften
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Betriebsrat
- Buddy Punching
- Betriebsferien
- Brückenjob
- Betriebsunfall
C
D
- Dauerfristverlängerung
- Dauerlieferungsvertrag
- Dauerschuldverhältnis
- Deliktfähigkeit
- Devolutivwirkung
- Diebstahl
- Dienstleistungsfreiheit
- Dienstvertrag
- Differenzhaftung
- Differenzhypothese
- Diskriminierungsverbot
- Dreißig-Tage-Regelung
- Drei-Stufen-Theorie
- Drittlandsgebiete
- Drittschadensliquidation
- Drittschuldner
- Drittwiderspruchsklage
- drohende Zahlungsunfähigkeit
- Durchgriffshaftung
- Datenschutzerklärung
- Diversity Management
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Dividende
- Direktionsrecht
E
- Eid
- eidesstattliche Versicherung
- eidesstattliche Offenbarungsversicherung
- Eigenbedarf
- Eigenbesitzer
- Eigengeschäftsführung
- Eigenschaftsirrtum
- Eigentum
- Eigentumsgarantie
- Eigentumsherausgabeanspruch
- Eigentumsübertragung
- Eigentumsvorbehalt
- Einfuhrumsatzsteuer
- Einrede des nichterfüllten Vertrags
- Einspruch
- Einstellung mangels Masse
- einstweiliger Rechtsschutz
- einstweilige Verfügung
- entgangener Gewinn
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Erfinderrecht
- Erfüllbarkeit
- Erfüllungsgehilfe
- Erfüllungsort
- Erklärungsirrtum
- Ersatzaussonderung
- Ersitzung
- Exkulpation
- eingetragene Genossenschaft
- eingetragener Verein
- Einzelunternehmen
- Verpflichtungsgeschäft
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Einzelarbeitsvertrag
- EU-Wettbewerbspolitik
- Elternzeit
F
- Fahrlässigkeit
- Falsa demonstratio non nocet
- Falschlieferung
- fehlerhafter Besitz
- Fernabsatzvertrag
- Feststellungsklage
- Fiktion
- Firma
- Fixgeschäft
- Föderalismus
- Folgeschaden
- Forderungsübergang
- Formkaufmann
- Formfreiheit
- Freizügigkeit
- Fremdbesitz
- Fremdgeschäftsführerwille
- Frist
- Fusion
- Fristlose Kündigung
- Fürsorgepflicht
G
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Garantie
- Garantiefrist
- Gattungskauf
- Gebäudehaftung
- Gebrauchsmuster
- Gefährdungshaftung
- Geldschuld
- Gemeinschaftsmarke
- Gemeinschaftspatent
- Gerichtskosten
- Gerichtsvollzieher
- Gesamtprokura
- Gesamtvollstreckung
- Geschäftsfähigkeit
- Geschäftsführer
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Gesellschafter
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- GmbH & Co. KG
- Gesellschaftsvertrag
- Gewährleistung
- Gewährleistungsausschluss
- gewerblicher Rechtsschutz
- Gewinnabschöpfung
- Gläubiger
- Going-concern-Prinzip
- Going-private
- Goodwill
- Grundschuld
- Gewerbeaufsichtsamt
- Gewerbeordnung
- Geschmacksmuster
- Geschäftsgeheimnisgesetz
- Geringfügige Beschäftigung
H
I
J
K
L
- Ladenangestellter
- Laienwerbung
- Leasing
- Legislative
- Leihe
- Leistung
- Leistung an Erfüllungs statt
- Leistung erfüllungshalber
- Leistungsklage
- Leistungsort / Erfüllungsort
- Leistungspflichten
- Leistungsstörung
- Leistungsverfügung
- Leistungsverweigerung
- Leistungsvollstreckung
- Leistungszeit
- Liquidation
- Lohnpfändung
- Lieferungsverzug
M
- Mergers & Acquisitions
- Mahnantrag
- Mahnbescheid
- Mahnverfahren
- Mangelfolgeschaden
- Mangelschaden
- Marktbeherrschung
- Massegläubiger
- Masseverbindlichkeit
- Maßgeblichkeitsgrundsatz
- Meineid
- Meinungsfreiheit
- Merges & Aquisitions
- Minderung
- Mitbesitz
- Miteigentum
- Mitwirkungspflicht
- Mitverschulden
- Mündel
- Motivirrtum
- Mutterschutz
- Marke
- Mediation
- Mutterschutzgesetz
- Manteltarifvertrag
- Midijob
- Mitarbeiterhaftung
N
O
- Oberlandesgericht
- Obhutspflichten
- Obstruktionsverbot
- Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers
- Offenbarungsverpflichtung
- Offene Handelsgesellschaft
- Öffentliches Recht
- Öffentlichkeitsgrundsatz
- Öffnungsklausel
- ordentlicher Rechtsbehelf
- Ordnungswidrigkeit
- Ordre public
- Organhaftung
- Organstreitverfahren
- Ordentliche Kündigung
P
R
S
T
U
V
W
Z
Zeitarbeit ist eine Art der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung, bei der ein Arbeitgeber, in diesem Fall ein Zeitarbeitsunternehmen, den Arbeitnehmer, d.h. den Zeitarbeiter, einer dritten Person überlasst, damit der Arbeitnehmer für diese Person für eine bestimmte Zeit arbeiten kann.
Als Zusatzurlaub wird die arbeitsfreie Zeit bezeichnet, die schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen zu ihrem gesetzlichen Urlaub zustehen.
Wer erhält Zusatzurlaub?
Zusatzurlaub steht einer Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung ab einem Grad von mindestens 50 hat zu. Alles was darunter liegt zählt nicht zu einer Schwerbehinderung. Die ArbeitnehmerInnen erhalten somit auch keinen Zusatzurlaub. Geprüft wird der sogenannte „GdB“ (Grad der Behinderung) vom Versorgungsamt mithilfe des Schwerbehindertenrechtes.
Wie ist die Regelung für Zusatzurlaub?
Der Urlaub für Schwerbehinderte wird je nach Arbeitstagen angepasst. Das heißt, auf jeden Arbeitstag pro Woche wird jeweils ein Tag extra Urlaub im Jahr gerechnet. Dabei sind die Arbeitsstunden an den jeweiligen Tagen irrelevant. Außerdem wird der Zusatzurlaub zu dem gesetzlichen beziehungsweise tariflichen Urlaub dazu addiert.