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Die Legislative bezeichnet in einem gewaltengeteilten Staat die gesetzgebende Gewalt. Die Legislative ist für den Erlass bzw. für die Verabschiedung von Gesetzen zuständig. Sie steht in der gewaltengeteilten repräsentativen Demokratie dem Parlament zu. In Deutschland besteht die Legislative aus Bundestag und Bundesrat (auf Bundesebene) und den Länderparlamenten (auf Landesebene). Daneben ist sie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative zuständig.