Leasing bezeichnet einen Vertrag in welchem sich der Leasinggeber verpflichtet, einen Gegenstand an den Leasingnehmer zu übergeben. Der Leasingnehmer ist zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet. Nach Ablauf der Leasingdauer muss der Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurückgewährt werden.
Der Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag oder Nutzungsüberlassungsvertrag.
1. Der Leasingnehmer
Ein Leasingvertrag kann auf gewerblicher Basis (z. B. Freiberuflicher) oder durch eine Privatperson abgeschlossen werden.
2. Leasinggeber
Häufig ist der Hersteller eines Produkts auch gleichzeitig Leasinggeber. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit eine Leasinggesellschaft einzuschalten.
Häufig wird von Unternehmern das „sale-and-lease-back“ in Anspruch genommen. Hierbei wird ein beweglicher oder unbeweglicher Gegenstand verkauft und anschließend vom Käufer zurück geleast. Der Vorteil für den Unternehmer besteht in einer kurzfristigen Liquiditätsverbesserung.