Arbeitslosen soll durch einen Brückenjob – der nur für den Übergang dient – wieder in eine feste Anstellung geholfen werden. Brückenjobs sind also da, um den Übergang von der Arbeitslosigkeit zur Festanstellung zu vereinfachen und zu ermöglichen.
Was ist ein Brückenjob?
Ein Brückenjob ist für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz 4 – gedacht. Die Beschäftigungsform dient also als arbeitsmarktpolitisches Instrument und verfolgt dabei ein Ziel: Langzeitarbeitslose zurück in die Arbeitswelt holen.
Man erhofft sich außerdem, dass die Arbeitslosigkeit dadurch langfristig zurück geht und mehr Personen eine geregelte Beschäftigung finden.
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
Ein anderer bekannter Begriff für diese Art von Arbeit ist 1 Euro Job. Diese Bezeichnung hat sich eingebürgert – manchmal spricht man auch von einem Zusatzjob. Der korrekte Name ist jedoch Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung.
Bei dieser Art von Beschäftigung entsteht kein reguläres Arbeitsverhältnis – deshalb spricht man von der Mehraufwandsentschädigung. Es kommt also auch zu keinem wirklichen Arbeitsentgelt.
Die Tätigkeit dient eher dazu, die zusätzlichen Aufwendungen abzudecken, die durch das Ausüben der neuen Arbeit entstehen. Denn diese Kosten sind in den Regelleistungen nicht beinhaltet.
Voraussetzungen für einen Brückenjob:
Brückenjobs lassen sich an diesen drei Punkten identifizieren:
- Öffentliches Interesse
- Zusätzlichkeit
- Verhältnismäßigkeit
1. Bei dieser Art von Beschäftigung muss ein öffentliches Interesse vorliegen. Die Tätigkeit oder das Ergebnis daraus soll der Allgemeinheit dienen. Deshalb findet man Brückenjobs auch kaum in Privatunternehmen. Die Arbeitslosen setzt man beispielsweise im öffentlichen Garten- und Landschaftsbau, bei Hilfsarbeiten in Kindergärten und Altenheimen oder in der Stadtreinigung ein.
2. Gleichzeitig sind Brückenjobs zusätzlich: Sie dürfen andere und bereits bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen oder sogar ersetzen. Sie erweitern die Arbeitswelt also. Dafür reichen gemeinnützige Organisationen oder kommunale Einrichtungen bei der Agentur für Arbeit Anträge ein. Hier muss jedoch nachgewiesen werden, worin das öffentliche Interesse besteht. Nach Zustimmung vermittelt man dort eine Arbeitskraft.
3. Außerdem geht es primär darum, die Beschäftigten wieder an das reguläre Arbeitsleben heranzuführen. Deshalb muss man immer prüfen, ob der ausgeschriebene Brückenjob verhältnismäßig und zumutbar ist. Hierbei ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung zu betrachten.