Von einem Meineid wird dann gesprochen, wenn eine Person vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur Abnahme eines Eides zuständig ist, falsch schwört, § 154 StGB. Es handelt sich hierbei um ein Delikt, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird.
Meineid
Von einem Meineid wird dann gesprochen, wenn eine Person vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur Abnahme eines Eides zuständig ist, falsch schwört, § 154 StGB.
