Der entgangene Gewinn bezeichnet eine Schadensposition, die im Rahmen einer unerlaubten Handlung oder einer Vertragsverletzung vom Verletzten geltend gemacht werden kann. Der entgangene Gewinn, § 252 BGB, umfasst dabei alle vermögensrechtlichen Positionen, die dem Geschädigten ohne das schädigende Ereignis zugeflossen wären.
entgangener Gewinn
Der entgangene Gewinn bezeichnet eine Schadensposition, die im Rahmen einer unerlaubten Handlung oder einer Vertragsverletzung vom Verletzten geltend gemacht werden kann.
