Elternzeit bezeichnet einen Zeitraum, in dem sich Mütter und Väter eine Auszeit von der Arbeit nehmen können. Diese Zeit dient zur Betreuung und Erziehung des Kindes.
Wer bekommt Elternzeit?
Anspruch auf Elternzeit hat jeder, der in einem Arbeitsverhältnis steht und ein Kind unter drei Jahren im eigenen Haushalt zu betreuen hat. Dies gilt auch für Adoptivkinder. Außerdem muss der Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen sein.
Werde ich während der Elternzeit bezahlt?
Das Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit, somit hast du keinen Anspruch auf eine Vergütung also dein Gehalt. Stattdessen gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Dieses nennt sich Elterngeld und steht sowohl Mann als auch Frau zu, außerdem steht es ArbeitnehmerInnen ebenso wie Selbstständigen und Arbeitslosen zu.
Das Elterngeld beträgt etwa 65 Prozent deines Nettoeinkommens vor der Geburt bzw. Beginn der Elternzeit. Eltern können zwischen zwei Varianten wählen:
- Basiselterngeld: bis zu 14 Monaten und maximal 1800 Euro im Monat
- Elterngeld Plus: bis maximal 28 Monate und 900 Euro pro Monat
Muss ich währenddessen arbeiten?
Nein, da das Arbeitsverhältnis unterbrochen ist und du auch keinerlei Vergütung erhältst, musst du auch keinerlei Leistungen erbringen. Das heißt das Arbeitsverhältnis ruht sowohl von Seiten der ArbeitgeberInnen in Form von Vergütung also auch der ArbeitnehmerInnen in Form von Leistungen.
Ist sie gesetzlich vorgeschrieben?
Der Anspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 15 geregelt. Es trat am 1. Januar 2007 in Kraft und wurde am 20. Mai 2020 das letzte Mal geändert. Es beinhaltet Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bis wann muss ich sie anmelden?
Unabhängig davon, ob die Elternzeit ab dem Geburtstermin oder erst später beginnen soll, musst du diese sieben Wochen vor Beginn bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitsgeberin anmelden. Diese Anmeldung muss laut Gesetz (§16 BEEG) in schriftlicher Form, am besten mit Stift auf Papier und mit eigenhändiger Schrift, erfolgen.
Bekommen auch Väter Elternzeit?
Väter eines Kindes haben gleiches Recht auf Elternzeit und auch in der gleichen Länge wie Mütter es haben. Sie kann bis auf drei Teile innerhalb der erlaubten Zeit gesplittet werden, nach Absprache mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin.
Wie lange dauert sie an?
Pro Kind kannst du bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Sie beginnt als Vater frühestens mit der Geburt, als Mutter frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Spätestens einen Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes muss die Elternzeit enden, also spätestens einen Tag vor dem fünften Geburtstag beginnen. Sonst erlischt der Anspruch.
Kann ich währenddessen gekündigt werden?
Nein! Du stehst unter besonderem Kündigungsschutz und dieser ist so gut wie unumgänglich. Dieser beginnt mit der Anmeldung deiner Elternzeit und besteht auch währenddessen die ganze Zeit. Nur in Ausnahmefällen wie z.B. der Betriebsstilllegung deines Unternehmens, kann der Kündigungsschutz gefährdet werden.
Wichtig: Sollte dein Kündigungsschutz verletzt werden und du wirst trotzdem gekündigt, musst du innerhalb drei Wochen beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Ansonsten wird die Kündigung wirksam, auch wenn dies gesetzlich eigentlich nicht geht.