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Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht seit 1.Januar 2007 und wurde das letzte mal am 20.Mai 2020 geändert. Dieses Gesetz regelt folgende Punkte:

  • Berechtigte
  • Dauer des Anspruchs
  • Höhe des Anspruchs
  • Besteuerung
  • Träger

Berechtigte

Anspruch auf Elterngeld haben laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz alle Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2006 geboren wurden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich währenddessen in Elternzeit wurden also von ihrem ArbeitgeberIn freigestellt und es darf keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt und kein Einkommen bezogen werden.

Dauer des Anspruchs

Beide Elternteile haben grundsätzlich insgesamt Anspruch auf 14 Monatsbeträge Elterngeld.

Höhe des Anspruchs

Grundsätzlich wird das Elterngeld in Höhe von 65 bis 67 Prozent des monatlichen Durchschnittseinkommens (in den letzten 12 Monaten der Erwerbstätigkeit) gezahlt. Andere Sozialleistungen zählen extra.

Besteuerung

Das Elterngeld wird steuer- und abgabenfrei gewährt.

Träger

Der Bund trägt die Ausgaben für das Elterngeld.