Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland bezahlten Jahresurlaub. Abgesehen davon setzt das Gesetz noch weitere Regelungen fest.
- Urlaubsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub.
- Urlaubsdauer: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt jährlich 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche).
- Wartezeit: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.