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Als Zusatzurlaub wird die arbeitsfreie Zeit bezeichnet, die schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen zu ihrem gesetzlichen Urlaub zustehen.

Wer erhält Zusatzurlaub?

Zusatzurlaub steht einer Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung ab einem Grad von mindestens 50 hat zu. Alles was darunter liegt zählt nicht zu einer Schwerbehinderung. Die ArbeitnehmerInnen erhalten somit auch keinen Zusatzurlaub. Geprüft wird der sogenannte „GdB“ (Grad der Behinderung) vom Versorgungsamt mithilfe des Schwerbehindertenrechtes.

Wie ist die Regelung für Zusatzurlaub?

Der Urlaub für Schwerbehinderte wird je nach Arbeitstagen angepasst. Das heißt, auf jeden Arbeitstag pro Woche wird jeweils ein Tag extra Urlaub im Jahr gerechnet. Dabei sind die Arbeitsstunden an den jeweiligen Tagen irrelevant. Außerdem wird der Zusatzurlaub zu dem gesetzlichen beziehungsweise tariflichen Urlaub dazu addiert.