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Das Hamburger Modell ist eine Alternative zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Wiedereingliederung.

Hamburger Modell: Definition

Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder einem schweren Unfall wieder ins Arbeits­leben zurück­kehren, können sie das stufen­weise tun – nach dem sogenannten Hamburger Modell. Ziel ist es, die Erkrankten schritt­weise wieder an die volle Arbeits­belastung heran­zuführen. In Anspruch nehmen können es gesetzlich Kranken­versicherte – egal, ob sie Voll- oder Teil­zeit arbeiten.

Das Hamburger Modell wird oft nach einer Reha- oder Krankenhausbehandlung, also einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit für die Zeit danach empfohlen und im Entlassungsbericht vermerkt. Für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen sind die Regelungen in § 28 SGB IX aufgeführt.

Eine solche Widereingliederungsmaßnahme dauert in der Regel einige Wochen, kann aber auch bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen. Stellen Dienstherr und Arbeitnehmer anschließend fest, dass die vereinbarte Laufzeit zu kur war, so kann die Eingliederungsmaßnahme verlängert werden, sofern die Krankenkasse dem zustimmt.

Hamburger Modell: Vorgang zur Form der Wiedereingliederung

  1. Situation analysieren
  2. Gesundheitszustand klären
  3. Stufenplan erhalten
  4. Arbeitgeber ansprechen
  5. Antrag stellen

Voraussetzungen des Hamburger Modells

  1. Andauernde Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitnehmer ist während der Maßnahme arbeitsunfähig, der Geldleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse oder einem Rehabilitationsträger ist gegeben.
  2. Dienstherr und Arbeitnehmer für Maßnahme: Die Maßnahme ist freiwillig, von daher müssen beide Parteien, sowie die Krankenkasse, damit einverstanden sein.
  3. Der behandelnde Arzt stellt einen Wiedereingliederungsplan auf: Der Betroffene muss einen ausführlichen Wiedereingliederungsplan seines Arztes vorlegen.
  4. Der Mitarbeiter wird am ursprünglichen Arbeitsplatz eingesetzt: Wichtig ist die Eingliederung auf dem bisherigen Arbeitsplatz und keinem anderen.

Vorteile des Hamburger Modells

Da der Arbeitnehmer schrittweise in seinen Beruf zurückkehrt, bleibt die Gefahr der Arbeitslosigkeit aus. Für den Arbeitgeber ergibt sich der Vorteil, dass dieser seinen Arbeitnehmer behalten kann, die Suche nach Ersatz bleibt also aus. Da der Arbeitnehmer während der Maßnahme weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld erhält, kann der Dienstherr Personalkosten sparen: Das Krankengeld zahlt in dem Fall die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, da der Arbeitnehmer immer noch als krankgeschrieben gilt.