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Abwerbung bezeichnet das Ausspannen von MitarbeiterInnen oder KundInnen eines meist rivalisierenden Unternehmens, um diese für die eigene Firma zu gewinnen.

Ist Abwerbung grundsätzlich erlaubt?

Abwerbung ist arbeitsrechtlich unbedenklich und erlaubt. Laut der marktwirtschaftlichen Grundordnung besitzt jede/r ArbeitnehmerIn oder KundIn grundsätzlich die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Firma er für die bessere hält. Ausnahmen gibt es dennoch.

 

Was ist verboten?

Werbung für die eigene Firma ist immer und überall erlaubt. Es sei denn, es wird versucht ArbeitnehmerInnen oder KundInnen des konkurrierenden Unternehmens zu einer Handlung gegen jenes anzustiften. Zum Beispiel ist eine Aufforderung zur Kündigung verboten. Ebenfalls verboten ist: Erpressung, Drohung oder lehre Versprechungen. Dies regelt unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch das Wettbewerbsverbot ist hierbei zu beachten. Demzufolge ist es verboten den Ruf eines Konkurrenten zu schädigen oder seine Produkte abfällig darzustellen.

So funktioniert die Abwerbung

Die Rekrutierung von MitarbeiterInnen funktioniert meist telefonisch. Sogenannte Headhunter führen Gespräche mit den Angestellten und versuchen, Termine für ein persönliches Treffen auszumachen. Bei KundInnen hingegen funktioniert die Abwerbung meist durch besondere Angebote der Kokurrenzunternhemen.