Das Wettbewerbsverbot ist ein arbeitsrechtliches Verbot, welches dem Arbeitnehmer verbietet, seinem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen.
Arten von Wettbewerbsverboten
Gesetzliches Wettbewerbsverbot
Laut § 60 HGB darf der Arbeitnehmer ohne Einwilligung des Arbeitgebers kein Handelsgewerbe betreiben und im Geschäftszweig des Arbeitgebers nicht für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Bei Verletzung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots hat der Arbeitgeber unter Umständen das Recht zur außerordentlichen Kündigung und das Recht auf Schadensersatz.
Vertragliches Wettbewerbsverbot
Durch eine vertragliche Vereinbarung wird sichergestellt, dass der Angestellte nach Beendigung des Dienstverhältnisses seine Kenntnisse nicht zum Nachteil des ehemaligen Arbeitgebers einsetzt. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer für dieses auf höchstens zwei Jahre befristete Wettbewerbsverbot eine Entschädigung zahlen.