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Eine Beschwerde ist allgemeiner Rechtsbehelf ohne Devolutiveffekt und ohne Suspensiveffekt. Eine Beschwerde kann gegen

  • Entscheidungen,
  • Beschlüsse und
  • Maßnahmen

von Behörden oder Gerichten eingelegt werden. Die bekannteste Form ist die Verfassungsbeschwerde. Bei allen Beschwerden muss der Beschwerdeführer beschwerdeberechtigt sein. Dies ist dann der Fall, wenn er geltend machen kann, durch die angegriffene Maßnahme in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein. Grundsätzlich wird die Beschwerde von einem nächsthöheren Gericht entschieden.