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Betriebsferien beschreibt den Zeitraum, in dem ArbeitgeberInnen eines Unternehmens für alle oder einen Teil seiner MitarbeiterInnen einheitlichen Urlaub anordnet. Dieser Zeitraum ist zeitlich festgelegt, in den meisten Fällen wird der Betrieb befristet für diesen Zeitraum stillgelegt. Synonyme für Betriebsferien können sein: Betriebsurlaub, Zwangsurlaub, Werkurlaub, oder Werksferien.

Wird der Betriebsurlaub bezahlt?

Gehälter bzw. Löhne und Beiträge zu Sozialversicherungen werden während des Betriebsurlaubs weiter ausbezahlt. Zuschläge für Akkordarbeit, Schichtarbeit und Überstunden dagegen nicht. Betriebsferien ohne Lohnfortzahlungen sind nicht zulässig, außer die MitarbeiterInnen sind einverstanden damit.

Wird der Betriebsurlaub von meinem Jahresurlaub abgezogen?

Ja, Betriebsferien werden vom Jahresurlaub abgezogen. Das heißt: Wer im Jahr 28 Tage Urlaubsanspruch hat und deren ArbeitgeberInnen beispielsweise im August zwei Wochen Betriebsurlaub angekündigt hat, hat dann noch 18 Urlaubstage zur freien Verfügung.

Wie lang darf der Betriebsurlaub andauern?

Eine genaue Anzahl an Tagen ist für Betriebsferien gesetzlich nicht festgelegt. Verschiedenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts zeigen aber: Der Betriebsurlaub darf nicht den ganzen Jahresurlaub einplanen – ArbeitnehmerInnen müssen Urlaubstage zur freien Verfügung haben.

Kein Urlaub mehr zur Verfügung und Chef ordnet Betriebsferien an

Bereits genehmigter Urlaub kann nicht wegen Betriebsferien gestrichen werden, entscheidend hierfür ist eine offizielle Bestätigung (diese am besten schriftlich). Haben deine ArbeitgeberInnen deinen Urlaub wie oben beschrieben abgesegnet und du hast keine Urlaubstage mehr zur Verfügung bleiben nur zwei Möglichkeiten offen:

  • ArbeitgeberInnen stellen dich bezahlt von der Arbeit frei.
  • Das Unternehmen macht keinen Betriebsurlaub und alle ArbernehmerInnen kommen wie gewohnt zur Arbeit

Ankündigungsfrist

Eine gesetzliche Vorgabe von Tagen oder Monaten gibt es nicht. Nach gültiger Rechtsprechung ist nur eine „angemessene Ankündigungsfrist“ notwendig. Was genau darunter zu verstehen ist, ist eher Auslegungssache. Von Arbeitsrechtlern wird ein halbes Jahr besser noch ein Jahr im Voraus empfohlen.

Krank in den Betriebsferien

Wer während des Urlaubs erkrankt hat Anspruch auf volle Rückerstattung der Tage. Dies gilt laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Paragraf 9 für selbst eingereichten Urlaub, sowie für Zwangsurlaub durch angeordnete Betriebsferien. Der Anspruch auf Rückerstattung gilt erst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest vom Arzt bestätigt wird. Dich einfach krank zu melden reicht hier nicht aus.