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Die Betriebsausgaben sind in § 4 EStG geregelt. Hierunter fallen alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst werden, d. h. alle Aufwendungen, die in Geld oder Geldwert bestehen und beim Steuerpflichtigen abfließen und der unternehmerischen bzw. selbständigen Tätigkeit zugutekommen.