Die Betriebsaufspaltung hat in verschiedenen Rechtsbereichen Bedeutung:
1. Gesellschaftsrecht
Das Anlagevermögen wird von der Betriebsgesellschaft durch Zuweisung auf eine andere Besitzgesellschaft getrennt. Die Betriebsgesellschaft betreibt die Unternehmensgeschäfte. Der Besitzgesellschaft gehört das Anlagevermögen. Diese vermietet oder verpachtet das Anlagevermögen an die Betriebsgesellschaft. Die Nutzung des Anlagevermögens kann auch als kapitalersetzendes Darlehen gewertet werden.
2. Steuerrecht
Die Betriebsaufspaltung bezeichnet ein von der Rechtssprechung entwickeltes Rechtsinstitut. Hintergrund ist die steuerrechtliche Beurteilung von zwei juristisch selbständig agierenden Unternehmen, die wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Die Betriebsaufspaltung wird häufig aufgrund haftungsrechtlicher und steuerlicher Gründen gewählt. Es sind grundsätzlich drei Arten der Betriebaufspaltung zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich:
- echte Betriebsaufspaltung: Ein bisher einheitliches Unternehmen wird in zwei selbständige Unternehmen gespalten.
- unechte Betriebsaufspaltung: Es werden von Beginn an zwei rechtlich selbständige Unternehmen gegründet.
- mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Hier ist die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft.
Die Betriebsaufspaltung setzt darüber hinaus die sachliche und personelle Verflechtung voraus.