Überstunden werden dann geleistet, wenn der Arbeitnehmer, die vereinbarte Arbeitszeit überschreitet. Die Regelarbeitszeit jedes einzelnen ist direkt im Arbeitsvertrag oder mittelbar in dem jeweiligen Tarifvertrag zu festgelegt. Überstunden werden auch Mehrarbeit oder Plusstunden genannt.
Muss ich Überstunden machen ?
Nein. Niemand ist verpflichtet, Überstunden zu machen. Dafür muss es eine extra Überstundenklausel im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geben. Darin ist auch die Höchstarbeitszeit pro Woche zu finden. Nur wenn diese überschritten wird und es in einer der drei Verträge bzw. Vereinbarungen enthalten ist dürfen Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden.
Werden sie bezahlt ?
Plusstunden werden nicht automatisch bezahlt. Hier gilt es aufzupassen als Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind aber zur Vergütung dieser zusätzlichen Arbeitszeit die ein Arbeitnehmer aufgebracht hat nur bedingt verpflichtet. Grundsätzlich müssen Überstunden nur vergütet werden, wenn eine Rechtsgrundlage (Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag) dies zulässt. Bedeutet im konkreten Fall, dass der Arbeitgeber nur verpflichtet ist die Mehrarbeit zu bezahlen, wenn er diese aktiv veranlasst hat und er sie anordnen darf. Der Arbeitnehmer kann sich also nicht durch zusätzliche Mehrarbeit seinen Vergütungsanspruch selbst erzwingen.
Auch wenn der Arbeitgeber nicht bewusst Mehrarbeit anordnet, entstehen oft Überstunden durch zu viel zugewiesene Arbeit(konkludent). Dann ist es die Aufgabe des Arbeitnehmer seinen Chef darauf hinzuweisen , dass zusätzliche Plusstunden anfallen werden.
Wie kann ich Überstunden anders abbauen ?
Überstunden werden im Normalfall zusätzlich bezahlt. Freizeitausgleich d.h. Überstunden werden nicht vergütet, sondern durch „freie Tage“ abgebaut, ist eine beliebte Alternative zur extra Bezahlung. Diese Methode kann aber nur angewendet werden wenn dies entweder im Arbeitsvertrag geschrieben steht oder der Arbeitnehmer im Einzelfall damit einverstanden ist.
Wie kann ich mich davor schützen?
Plusstunden sind nur möglich, wenn der Arbeitgeber sie anordnet. Er darf sie auch nur anordnen wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung geschrieben steht, außerdem muss der Betriebsrat zustimmen. Will man sich vor schützen, muss man also darauf achten, das es in keinem der obengenannten Verträge bzw. Vereinbarungen beinhaltet ist.