Urlaubsabgeltung
Von Urlaubsabgeltung wird gesprochen, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Aufgrund dessen wird der Urlaub gemäß § 7 Abs. 4 BurlG abgegolten, also ausgezahlt. Jedoch hat die Gewährung des Urlaubs "in Natur"…
unternehmer.de20. Mai 2021