Der Nießbrauch bezeichnet die Belastung einer Sache zu Gunsten einer Person. Die Person kann über den Zeitraum des Nießbrauchrechts über die Sache verfügen. Das Nießbrauchsrecht findet häufig im Immobilienbereich Anwendung. Zwischen dem Eigentümer und dem Nießbrauchsberechtigten besteht ein dingliches Rechtsverhältnis.
Das Nießbrauchsrecht ist unvererblich und unverkäuflich. Es handelt sich um ein absolutes Recht.