Non liquet bezeichnet den Umstand, in welchem im Verfahrensrecht weder für noch gegen einen Umstand ein Beweis vorgetragen werden kann. Vergleichbar ist der im Strafrecht verankerte Grundsatz in dubio pro reo.
Non liquet
Non liquet bezeichnet den Umstand, in welchem im Verfahrensrecht weder für noch gegen einen Umstand ein Beweis vorgetragen werden kann.
