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Das deutsche Handelsrecht ermöglicht es, den Goodwill in der Bilanz unter den immateriellen Vermögensgegenständen (Gliederungspunkt A. I. 3. „Geschäfts- oder Firmenwert“ nach § 266 Abs. 2 HGB) auszuweisen. Aber auch nach internationalen Rechnungslegungsregeln (IFRS, US GAAP) ist der derivative Goodwill in der Handelsbilanz zwingend zu aktivieren.

Goodwill Definition

Goodwill bezeichnet den Geschäfts- bzw. Firmenwert eines Unternehmens. Hierbei werden die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten des Kaufmanns berücksichtigt. Von Bedeutung ist der Goodwill aber erst bei Verkauf des Unternehmens. Der Goodwill lässt sich aus dem Ertragswert abzüglich Substanzwert eines Unternehmens errechnen.

Goodwill Berechnungsformel

Goodwill = Kaufpreis des Unternehmens – (Zeitwert aller Vermögenswerte – Zeitwert aller Schulden)

Goodwill vs. Badwill

Liegt der Kaufpreis eines Unternehmens unter der Differenz aus Vermögen und Schulden desselben, also unter seinem anteiligen Eigenkapital, spricht man von „Badwill“. Einfacher gesagt: In diesem Fall wird für das Unternehmen bzw. seine Anteile weniger gezahlt als es tatsächlich wert ist. Ein Badwill lässt sich entweder mit geringen Erfolgsaussichten des Kaufes oder als „Lucky Buy“ erklären.