Going-private bezeichnet ein an der Börse notierendes Unternehmen, welches sich von dort zurückziehen möchte.
Es bestehen grundsätzlich fünf Möglichkeiten, sich von der Börse zurückzuziehen:
- Delisting: Widerruf der Börsenzulassung
- Rechtsformwechsel (Personengesellschaft)
- Eingliederung in eine nicht-börsennotierte Gesellschaft
- Auflösung
- Squeeze-out: Beschluss der Hauptversammlung, dass das Grundkapital auf den Aktionär fällt. Dieser muss mit mind. 95 % am Grundkapital beteiligt sein.“