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Going-private bezeichnet ein an der Börse notierendes Unternehmen, welches sich von dort zurückziehen möchte.

Es bestehen grundsätzlich fünf Möglichkeiten, sich von der Börse zurückzuziehen:

  1. Delisting: Widerruf der Börsenzulassung
  2. Rechtsformwechsel (Personengesellschaft)
  3. Eingliederung in eine nicht-börsennotierte Gesellschaft
  4. Auflösung
  5. Squeeze-out: Beschluss der Hauptversammlung, dass das Grundkapital auf den Aktionär fällt. Dieser muss mit mind. 95 % am Grundkapital beteiligt sein.“