Alle Rechtsnormen, die das Verhältnis Bürger zu Staat regelt, sind dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Darüber hinaus ist das öffentliche Recht dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Bürger- und Staat ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis besteht.
Dem Öffentlichen Recht sind u. a. zugeordnet:
- das Steuerrecht
- das Sozialrecht
- das Strafrecht sowie
- das Völkerrecht