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Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein wichtiges demokratisches Prinzip, welches besagt, dass die Verhandlung als auch die Urteilsverkündung öffentlich zugänglich ist. Dieser Verfahrensgrundsatz findet vor allem bei

  • Zivilverfahren
  • Verwaltungsverfahren und in
  • Strafprozessen

Anwendung.

Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Verhandlungen, die dem Familienrechtsstreitigkeiten oder den Jugendstrafangelegenheiten zuzuordnen sind.