Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein wichtiges demokratisches Prinzip, welches besagt, dass die Verhandlung als auch die Urteilsverkündung öffentlich zugänglich ist. Dieser Verfahrensgrundsatz findet vor allem bei
- Zivilverfahren
- Verwaltungsverfahren und in
- Strafprozessen
Anwendung.
Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Verhandlungen, die dem Familienrechtsstreitigkeiten oder den Jugendstrafangelegenheiten zuzuordnen sind.