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Das Arbeitszeitkonto dient zur Zeiterfassung, denn hier halten ArbeitnehmerInnen ihre tägliche Arbeitszeit individuell fest. Dadurch entstehen häufig auch Überstunden, welche man nach Absprache abfeiern kann.

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen buchen ihre tatsächliche Arbeitszeit jeden Tag individuell ab. Das heißt: Sie können an einem Tag mehr arbeiten – also Überstunden machen – und dafür am nächsten Tag früher gehen. Es handelt sich also meist um Gleitzeitkonten oder Ansparkonten.

Die MitarbeiterInnen haben also mehr Spielraum, wenn es darum geht, wie sie die vertraglich festgelegte Arbeitszeit abarbeiten. Man vergleicht also die Soll Stunden mit der tatsächlich geleisteter Arbeitszeit. Man nennt Arbeitszeitkonten deshalb auch Stundenkonto oder Überstundenkonto.

Die Arbeitszeit wird meist mit einer Stempeluhr oder einer Stechuhr gemessen. Aber auch klassische handschriftliche Stundenzettel sind eine Alternative – genauso wie Stundenzettel Apps.

Längerfristige Stundenkonten

Ein Langzeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto geht sogar noch weiter: Hier sammeln die ArbeitnehmerInnen Zeit für beispielsweise ein Jahr Auszeit. Es kann aber auch genutzt werden, um früher in Rente zu gehen.

Gesetzliche Regelung: Arbeitsrecht

Ein Arbeitszeitkonto ist nur zulässig und verpflichtend, wenn diese Art von Zeiterfassung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Aber auch eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung ist möglich.

Sollte es vertraglich nicht festgelegt sein, so sind ArbeitnehmerInnen nicht verpflichtet, ihre Arbeitszeiten festzuhalten. Die Ausnahme bilden hierbei Branchen, die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Gleichzeitig sollte der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine Arbeitszeitkonto Regelung bereitstellen, in der der Umgang mit Plus- und Minusstunden eindeutig festgelegt ist.

Seit dem EuGH Urteil am 14. Mai 2019 sind alle EU Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufzuzeichnen.

Arbeitszeitkonto: Vorteile

Für Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können flexibler arbeiten. Da keine feste Anfangs- und Endzeit vorliegt, können MitarbeiterInnen selbst entscheiden, wann sie anfangen und aufhören.
  • Jede mehr gearbeitete Minute wird anerkannt. Dadurch merkt man gleichzeitig, wie wichtig man und seine Arbeit für das Unternehmen ist und fühlt sich ernst genommen.

Für Arbeitgeber

  • Nach § 16 Arbeitszeitgesetz sind die ArbeitgeberInnen verpflichtet, die Mehrarbeit ihrer MitarbeiterInnen festzuhalten. Deshalb ist ein Arbeitszeitkonto sehr gut dafür geeignet.