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Ein Arbeitszeugnis wird vom Arbeitgeber nach Beendigung an den Arbeitgeber in schriftlicher Form ausgestellt. Egal ist dabei von welcher Partei die Kündigung ausgeht.

Inhalt

Der Inhalt des Zeugnisses ist abhängig davon für welche Art von Zeugnis sie sich entscheiden. Jedoch müssen mindestsens folgende Angaben für ein vollständiges und gültiges Zeugnis vorhanden sein:

  • Angaben zum Arbeitgeber (Name, Anschrift etc.)
  • Überschrift
  • Einleitung
  • Beschreibung der Aufgaben
  • Beurteilung dieser Aufgaben
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Schlussformel
  • Unterschrift
  • Ausstellungsort und -datum

Unterschied einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Im einfachen Arbeitszeugnis sind nur Nachweise zu Tätigkeiten und Bewertungen über diese Leistungen so wie Dauer der Anstellung und ähnliches enthalten. Im qualifizierten ebenso, jedoch werden dort noch Angaben zu den sozialen Kompetenzen des jeweiligen Arbeitnehmers geteilt.

Wer schreibt mein Arbeitszeugnis?

In erster Linie ist dein oberster ArbeitgeberIn verpflichtet dein Zeugnis auszustellen. Diese Aufgabe wird nicht selten an andere z.B. deinen Fachvorgesetzten oder ähnlichen weitergegeben.

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet eines auszustellen?

Der/die ArbeitgeberIn muss dir ein Arbeitszeugnis ausstellen, allerdings nur wenn du das aktiv von ihm verlangst. Du kannst ein einfaches oder ein qualifiziertes anfordern.

Wichtig: Bei der Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses musst du dein Arbeitszeugnis nicht extra anfordern. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet dieses ohne Aufforderung an dich auszugeben.

Kann ich mein eigenes schreiben?

Grundsätzlich Nein, das ist die Aufgabe deines Arbeitgebers/Arbeitgeberin. Erst nach ausdrücklicher Übertragung darfst du dein eigenes Arbeitszeugnis schreiben. Dies ist kein Einzelfall mehr und oft ein Vertrauensbeweis deines Arbeitgebers an dich.

Kann man zwischendurch ein Arbeitszeugnis verlangen?

Anspruch darauf hast du entweder, wenn du deinem Betrieb schon sehr lange angehörst und dein letztes Beurteilungsgespräch schon länger her ist oder aus einem triftigen Grund. Das können rechtliche Fragen oder Veränderungen die das Arbeitsverhältnis verändern sein wie z.B. :

  • Unternehmensinterne Wechsel des Arbeitnehmers
  • Betriebsübernahme oder Fusion
  • Berufliche Auszeit (Sabbatical, Elternzeit oder ähnliches)
  • ein neuer direkter Vorgesetzter
  • eine Beförderung
  • Veränderte Arbeitsaufgaben und -Bedingungen am aktuellen Arbeitsplatz