Das Arbeitszeitgesetz ist Teil des Arbeitszeitrechtsgesetzes und regelt die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, sowie Einhaltung von Pausen. Die Regelungen im Einzelnen:
- regelmäßige Arbeitszeit: Werktäglich höchstens 8 Stunden
- verlängerte Arbeitszeit: Unter bestimmten Voraussetzungen höchstens 10 Stunden werktäglich
- Ruhepausen: Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4-6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingehalten werden. Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden beträgt die Pausenzeit mindestens 45 Minuten.