Unter einem ordentlichen Rechtsbehelf wird ein Rechtsbehelf verstanden, der ohne Vorliegen eines bestimmten Grundes oder Ereignisses einschlägig ist. Dies sind grundsätzlich jegliche Klagearten, sowie das Normenkontrollverfahren.
ordentlicher Rechtsbehelf
Unter einem ordentlichen Rechtsbehelf wird ein Rechtsbehelf verstanden, der ohne Vorliegen eines bestimmten Grundes oder Ereignisses einschlägig ist.