Skip to main content

Eine ordentliche Kündigung ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ArbeitgeberInnen oder ArbeitnehmerInnen. Im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung muss hierbei die Kündigungsfrist eingehalten werden. Zudem ist eine ordentliche Kündigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen nur möglich, wenn es einzel- oder tarifvertraglich vereinbart ist.

Was haben Arbeitnehmer bei ordentlichen Kündigungen zu beachten?

Als ArbeitnehmerIn kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen. Zu beachten sind dabei lediglich Kündigungsfristen und eine schriftliche Form.

Was haben Arbeitgeber bei fristgerechten Kündigungen zu beachten?

ArbeitgeberInnen erwarten mehr Regeln. Sie müssen eine ordentliche Kündigung schriftlich und mit einem zulässigen Grund abgeben. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Gründen unterschieden:

  • Betriebsbedingte Kündigung: dringende betriebliche Erfordernisse z.B. Abbau von Stellen, Umstrukturierung
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Verletzung der Vertragspflicht, Unpünktlichkeit, mangelhafte Leistung
  • Personenbedingte Kündigung: mangelnde Eignung, Krankheit