Der Mahnantrag bezeichnet den Antrag, welcher darauf gerichtet ist, einen Mahnbescheid zu erhalten, § 690 ZPO. Der Mahnantrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Bezeichnung der Parteien oder deren gesetzliche Vertreter
- Das Mahngericht (= Amtsgericht), an welchem der Antragsteller seinen Sitz hat
- Die Forderung bzw. den geltend gemachten Anspruch
- Erklärung, dass der geltend gemachte Anspruch nicht von einer ausstehenden Gegenleistung abhängig ist
- Unterschrift
Der Mahnantrag darf nicht mit der Mahnung verwechselt werden.