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Der Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung auf einen Mahnantrag im gerichtlichen Mahnverfahren, § 692 ZPO. Der Mahnbescheid wird ohne sachliche Prüfung erlassen und von Amts wegen an den Schuldner zugestellt. Gegen den Mahnbescheid kann der der Schuldner innerhalb einer Frist von 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Der Mahnbescheid als solches stellt noch keinen Titel dar. Sofern der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat, kann der Gläubiger nach Ablauf einer Frist den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser berechtigt den Gläubiger zur Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners.