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Mit dem Mutterschutz, speziell dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll die erwerbstätige werdende Mutter geschützt werden. Bei dem Mutterschutzgesetz handelt es sich um einen Sonderfall des Arbeitsschutzes. Mütter sollen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Darüber hinaus bestehen weitere Schutzvorschriften wie der Kündigungsschutz.