Das Mutterschutzgesetz dient zum Schutz aller erwerbstätigen Mütter. Es gibt für die betroffenen Arbeitnehmer besondere Regelungen rund um das Arbeitsverhältnis. Ein paar Beispiele sind:
- Beschäftigungsverbot für werdende Mütter (sechs Wochen vor der Entbindung)
- Beschäftigungsverbot für Mütter (bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung)
- Kündigungsschutz (während der Schwangerschaft + vier Monate danach)
- Verbot der Mehrarbeit, der Nachtarbeit und der Sonn- und Feiertagsarbeit für werdende und stillende Mütter