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Die Nachahmung, häufig auch als Produktpiraterie oder Produktfälschung bezeichnet, ist eine unlautere Wettbewerbshandlung. Der Schutz der Nachahmung ist vorrangig in Spezialgesetzen wie dem Patentgesetz, Markengesetz u. a. geregelt. Wird ein Produkt nachgeahmt so kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Werden Produkte als „Originalware“ bzw. als Markenprodukte verkauft, so kann dies auch unter den Straftatbestand „Betrug“ fallen. In diesem Fall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.