Die Nachbesserung bezeichnet die kostenlose Verbesserung die nachträglich an einem mangelhaften Gegenstand vorgenommen wird. Die Nachbesserung findet im Kauf- und Werkvertragsrecht Anwendung, wenn der Gläubiger dies wünscht. Sie ist dem Gewährleistungsrecht, speziell dem Recht der Nacherfüllung zuzuordnen.
Nachbesserung
Die Nachbesserung bezeichnet die kostenlose Verbesserung die nachträglich an einem mangelhaften Gegenstand vorgenommen wird.
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