Die Gewinnabschöpfung, § 10 UWG, ist eine Sanktionsmöglichkeit bei unerlaubten Wettbewerbshandlungen. Sie kommt zum Tragen, wenn ein Unternehmen den gesetzlichen Vorschriften zuwiderhandelt und aufgrund dessen zu Lasten anderer Unternehmer Gewinn erzielt.
Gewinnabschöpfung
Die Gewinnabschöpfung, § 10 UWG, ist eine Sanktionsmöglichkeit bei unerlaubten Wettbewerbshandlungen.