Die Akzessorietät der Bürgschaft bezeichnet die Abhängigkeit der Schuld des Bürgen von der Forderung des Gläubigers gegenüber dem Hauptschuldner.
Akzessorietät der Bürgschaft
Die Akzessorietät der Bürgschaft bezeichnet die Abhängigkeit der Schuld des Bürgen von der Forderung des Gläubigers gegenüber dem Hauptschuldner.