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Ein Mangelschaden liegt vor, wenn der gekaufte Gegenstand selbst einen Schaden aufweist. Der Mangelschaden ist das Pendant zum Mangelfolgeschaden. Liegt ein Mangel an der gekauften Sache vor, so kann der Käufer Nacherfüllungsansprüche wie Schadensersatz, Minderung oder Nacherfüllung geltend machen.