Recht Lexikon
Drittschadensliquidation

Bei der Drittschadensliquidation fallen Schaden und Anspruch auseinander, d.h. sie liegen bei verschiedenen Personen. Grundsätzlich besteht daher kein Schadensersatzanspruch. Dieser Grundsatz wird jedoch aus Billigkeitsgründen durchbrochen. Folglich kann der Anspruchsinhaber den entstandenen Schaden eines Dritten geltend machen (der Schaden wird zum Anspruch gezogen).

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