Der Geschäftsführer ist der Führer eines Unternehmens oder Vereins. Die Bestellung eines Geschäftsführers geschieht durch einen einseitigen empfangsbedürftigen Akt.
Der Geschäftsführer wird regelmäßig nur auf bestimmte Zeit eingestellt. Das Anstellungsverhältnis ist in der Regel ein Werkvertrag, § 631 BGB. In diesem Geschäftsführervertrag werden die Leistungsziele bestimmt. Der Geschäftsführer erhält im Gegenzug ein Geschäftsführergehalt.