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Fremdbesitz

Lexikon auf unternehmer.de - Recht, Finanzen, Marketing, Existenzgründung, IT

Fremdbesitz liegt vor, wenn eine Person eine Sache als einer anderen Person gehörend besitzt, z. B. Mieter, Pächter. Dabei sind nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern der erkennbare Wille entscheidend.