Die Freizügigkeit wird durch Art. 11 GG gewährleistet. Sie umfasst das Recht, sich im ganzen Bundesgebiet frei bewegen zu können und das Recht den eigenen Aufenthalts- und Wohnort selbst zu bestimmen. Ein Eingriff in das Recht der Freizügigkeit setzt ein förmliches Recht voraus.
Freizügigkeit
Die Freizügigkeit umfasst das Recht, sich im ganzen Bundesgebiet frei bewegen zu können und das Recht den eigenen Aufenthalts- und Wohnort selbst zu bestimmen.
