Der Begriff des Formkaufmanns ist in § 6 HGB geregelt. Es handelt sich hierbei um einen Kaufmann kraft Rechtsform, d. h., sie besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Formkaufmann ist die GmbH sowie eine Handelsgesellschaft.
Formkaufmann
Formkaufmann ist die GmbH sowie eine Handelsgesellschaft.