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Die Gewerbeordnung ist ein Teil des Gewerberechts. Sie beinhaltet Regelungen zur Ausübung eines Gewerbes.

Bestimmungen der Gewerbeordnung

Gewerbefreiheit

Der Grundsatz der Gewerbefreiheit besagt, dass jedem der Betrieb eines Gewerbes gestattet ist, soweit nicht durch dieses Gesetz, Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind.

Anzeigepflicht

Wer sich dazu entscheidet, ein selbstständiges Gewerbe zu betreiben, der ist dazu verpflichtet, dies der zuständigen Behörde sofort anzuzeigen.

Besondere Genehmigung

Es gibt Ausnahmen, die eine besondere Genehmigung benötigen. Beispiele hierfür sind:

  • Privatkrankenanstalten
  • Spielbanken
  • Lotterien
  • Makler
  • Versicherungsvermittler

Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze

  • freie Gestaltung des Arbeitsvertrages
  • Beschäftigung von Arbeitnehmer
  • Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelt
  • Abrechnung des Arbeitsentgelts (Schriftform vorgeschrieben)
  • gesetzliches Wettbewerbsverbot