Wie lange dauert er?
Pro Kind kannst du bis zu maximal drei Jahre Elternzeit nehmen. Natürlich müssen diese nicht auf einmal genommen werden und können nach Absprache mit deinem ArbeitgeberIn auch gesplittet werden.
Wann beginnt der Vaterschaftsurlaub?
Er beginnt als Vater frühestens mit der Geburt. Spätestens einen Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes muss der Vaterschaftsurlaub enden, also spätestens einen Tag vor dem 5. Geburtstag beginnen, sollte man alle 3 Jahre in Anspruch nehmen wollen. Sonst erlischt der Anspruch. Unabhängig davon ob die Elternzeit ab dem Geburtstermin oder erst später beginnen soll, musst die diese sieben Wochen vor Beginn bei deinem ArbeitgeberIn anmelden. Diese Anmeldung muss laut Gesetz (§16 BEEG) in schriftlicher Form, am besten mit Stift auf Papier und mit eigenhändiger Schrift, erfolgen.
Ist er gesetzlich vorgeschrieben?
Der Anspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 15 geregelt. Es trat am 1. Januar 2007 in Kraft und wurde am 20. Mai 2020 das letzte Mal geändert. Es beinhaltet Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Werde ich bezahlt?
Das Arbeitsverhältnis ruht während dem Vaterschaftsurlaub somit hast du keinen Anspruch auf eine Vergütung also dein Gehalt. Stattdessen gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Dieses nennt sich Elterngeld und steht dir als Mann bzw. Vater genauso wie deiner Frau zu, außerdem steht es ArbeitnehmerInnen ebenso wie Selbstständigen und Arbeitslosen zu.
Das Elterngeld beträgt etwa 65 Prozent deines Nettoeinkommens vor der Geburt bzw. Beginn der Elternzeit. Du und der andere Elternteil können zwischen zwei Varianten wählen:
- Basiselterngeld: bis zu 14 Monaten und maximal 1800 Euro im Monat
- Elterngeld Plus: bis maximal 28 Monate und 900 Euro pro Monat
Muss ich während dem Vaterschaftsurlaub arbeiten?
Kann ich währenddessen gekündigt werden?
Nein! Du stehst unter besonderem Kündigungsschutz und dieser ist so gut wie unumgänglich. Dieser beginnt mit der Anmeldungen deiner Elternzeit und besteht auch währenddessen die ganze Zeit. Nur in Ausnahmefällen wie z.B. der Betriebsstilllegung deines Unternehmens, kann der Kündigungsschutz gefährdet werden.
Wichtig: Sollten dein Kündigungsschutz verletzt werden und du wirst trotzdem gekündigt, musst du innerhalb 3 Wochen beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Ansonsten wird die Kündigung wirksam, auch wenn dies gesetzlich eigentlich nicht geht.