Eine Leistungsverweigerung liegt vor, wenn der Schuldner die Leistungshandlung verweigert. Sie wird als eine Vertragsverletzung gewertet und kann grundsätzlich zu Schadensersatzansprüchen führen.
Leistungsverweigerung
Eine Leistungsverweigerung liegt vor, wenn der Schuldner die Leistungshandlung verweigert.