Die Leistungsverfügung hat das Ziel, den Gläubiger teilweise zu befriedigen und mithin eine Erfüllung des Verfügungsanspruchs zu erreichen.
Leistungsverfügung
Die Leistungsverfügung hat das Ziel, den Gläubiger teilweise zu befriedigen und mithin eine Erfüllung des Verfüungsanspruchs zu erreichen.