Unter der Leistungsvollstreckung wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung bezeichnet. Die Vollstreckung vollzieht sich jedoch in eine andere als eine Geldleistung § 846 ZPO.
Leistungsvollstreckung
Unter der Leistungsvollstreckung wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung bezeichnet.
