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Bei dem Going-concern-Prinzip handelt es sich um einen im Handelsrecht angewandten Bewertungsgrundsatz. Nach dem Going-concern-Prinzip wird – zumindest bei gesunden Unternehmen – bei der Bewertung im Jahresabschluss von der Fortführung der Tätigkeit als Unternehmen ausgegangen, § 252 HGB.

Bei dem Going-Concern-Prinzip handelt es sich um einen wichtigen Bilanzierungsgrundsatz, der sowohl § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB als auch IAS 1.23, F.23 und den US-GAAP zugrunde liegt.